#ausspekuliert: Die bayrische Staatsregierung ignoriert die Sorgen und Nöte der bayrischen Mieter und behindert effektiven Mieterschutz.

Der Deutsche Bundestag hat 2021 ein Baulandmobilisierungsgesetz erlassen.
Anders als dessen Name vermuten lässt, beinhaltet dieses Paket an Gesetzesänderungen auch Möglichkeiten eines verbesserten Mieterschutzes. So können die Länder, mit entsprechender Begründung, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen (BauGB §250 i.V.m §201a BauGB). In diesen Gebieten werden dann Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wirksam. D.h. Mieter und Mieterinnen in diesen Gebieten sollen damit vor Eigenbedarfskündigungen besser geschützt werden. Die bayrische Staatsregierung hat zur Begründung für den Ausweis solcher Gebiete entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Gutachten zeigt: In Bayern sind mittlerweile mehr als zweihundert Gemeinden als solche Gebiete ausgewiesen. Neben den „üblichen Verdächtigen“ in den Speckgürteln der bayrischen Großstädte finden sich in dieser Liste auch Gemeinden wie St. Engelmar, Abtswind, Martinsheim usw. Sämtliche Regierungsbezirke sind betroffen. Die Wohnungsnot in Bayern ist auch Dank der bayrischen Staatsregierung zum Flächenbrand geworden.  

Die Gutachten wurden bereits vor einem Jahr fertiggestellt. Die Voraussetzung für einen Ausweis gemäß §250 BauGB sind also schon seit einem Jahr gegeben. Die bayrische Staatsregierung hat also, trotz dieser erschreckenden Befunde, ein Jahr untätig zugesehen. Dies ist insbesondere verwerflich, da die Gültigkeit des Ausweises solcher Gebiete durch das Bundesgesetz auf den Zeitraum bis zum 31.12.2025 beschränkt ist. Daher hat die bayrische Staatsregierung den bayrischen Mietern und Mieterinnen einen Mieterschutz von drei Jahren effektiv vorenthalten. Die Liste lag vor, das Ministerium von Staatsminister Bernreiter (CSU) hat aber ein Jahr gebraucht um diese in Form einer Verordnung zu veröffentlichen. Das ist insbesondere ohne notwendigen parlamentarischen Prozess nicht leicht erklärbar und hinterlässt einen üblen Nachgeschmack.

Der Skandal geht aber noch weiter. Das obengenannte Umwandlungsverbot des §250 BauGB gilt nur für Gebäude mit einer gewissen Anzahl von Wohneinheiten. Der Bundesgesetzgeber hat hier ein Minimum von fünf Wohneinheiten vorgeschlagen. Leider hat der Bundesgesetzgeber hier den Ländern auch eine Hintertür eröffnet und festgelegt, dass die Bundesländer das Minimum zwischen drei und 15 Wohneinheiten selbst festlegen dürfen. Die bayrische Staatsregierung hat hier eine Zahl von elf Wohneinheiten festgelegt. Selbst in Mittelzentren wird diese hohe Anzahl von Mieteinheiten nur selten erreicht, da die Baukörper dort oft kleiner sind. Das heißt, dort profitiert praktisch gesehen, niemand von dem neuen Mieterschutzmaßnahmen. Aber auch in den Großstädten werden somit viele bayrische Mieterinnen und Mieter von dem neuen Mieterschutzinstrument ausgeschlossen. Die bayrische Staatsregierung hat es somit geschafft aus einem Instrument des Mieterschutzes ein Instrument des Eigentümerschutzes werden zu lassen. Die Festlegung ist offenbar vollkommen willkürlich gewählt. Den anders als beim Ausweis der Gebiete hat die Staatsregierung hier kein wissenschaftliches Gutachten vorgelegt. Mehr als Zweidrittel aller Wohnungen in Bayern fallen somit durch dieses Raster. Wenn man jetzt noch jene Wohnungen/Gebäude abzieht welche bereits umgewandelt sind oder sowieso in der Hand der Gemeinden sind, bleibt nur noch eine niedrige zweistellige Prozentzahl von zusätzlich geschützten Wohnungen übrig. Ein Armutszeugnis angesichts der Lage, aber leider auch erwartbar von einer CSU geführten Landesregierung.

Die Bayernheim von Söder als Feigenblatt für seine unnötige Privatisierung von zehntausenden öffentlichen Wohnungen der GBW gegründet, ist ein Rohrkrepierer. Anstelle der zehntausenden vollmundig  angekündigten Wohnungen wurden bisher nur wenige hundert Wohnungen durch die Bayernheim gekauft (nicht gebaut!). Gleich einem Sonnenkönig führt Markus Söder unser Bayenland und sonnt sich dabei gerne im Scheine seiner Exzellenzuniversitäten, aber die Studenten dieser Universitäten lässt er im Regen stehen. Tausende studentische Wohneinheiten stehen in München seit Jahren leer, weil die bayrische Staatsregierung nicht die Mittel aufbringt diese schnell zu renovieren und wieder für Studenten bewohnbar zu machen. Die Liste der Verfehlungen der Wohnungspolitik der bayrischen Staatsregierung ist lang, mit der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes ist ein neues Kapitel hinzugekommen. Bevor man von „Bavaria One“ träumt, sollte man sich erst einmal der irdischen Probleme an und die existentiellen Sorgen der Mieterinnen und Mieter ernst nehmen.


Warum die bayerische Staatsregierung die Liste der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die diese Regelung gelten soll, aktuell auf 50 reduziert hat, ist uns ein Rätsel (hier geht’s zur entsprechenden Pressemitteilung).
2019 waren es offiziell 162 Gemeinden und die Zahl ist eigentlich gestiegen. Im September 2022 waren es auch noch erheblich mehr, wie man dieser Veröffentlichung entnehmen kann.


Deshalb: kommt alle am Samstag 10. Juni zur Krachparade!


DEMO FÜR KULTURELLE FREIRÄUME UND BEZAHLBAREN WOHNRAUM

LÄRM RAUF – MIETEN RUNTER!

SEID DABEI BEI DER KRACHPARADE AM 10. JUNI!

Uhrzeit: 15 – 21 Uhr
Start: Odeonsplatz
Ende: Theresienwiese

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