Neuhausen-Nymphenburg
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Stadtrat soll auf anraten der städtischen Juristen das Bürgerbegehren zu den Hochhäusern bei der Paketposthalle ablehnen
Nach Meinung der städtischen. Juristen und Juristinnen, sei das Bürgerbegehren gegen die beiden Wolkenkratzer mit 155 Metern bei der Paketposthalle rechtlich nicht zulässig!
‚Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden im Jahr 1996 durch einen Volksentscheid eingeführt und haben somit Verfassungsrang, die bayerische Verfassung sollte eigentlich noch über dem Stadtrat stehen.‘
Als Grund für die Ablehnung des Bürgerentscheids nennen die Juristen der LHM, daß die Gemeinde ein Abwägungsgebot habe und der Bürgerentscheid hier eingreife. Dieses Abwägungsgebot besagt, dass die Gemeinde zwischen öffentlichen und privaten Belangen, abwägen müsse.
Alt-OB Ude sagt dazu: „Ein solches Abwägungsgebot gelte aber überall – die Münchner hätten auch früher (etwa beim Bürgerentscheid über Olympia oder die dritte Startbahn) über komplexe Fragen abgestimmt. Den Bürgern nun zu unterstellen, sie seien zu doof, abzuwägen, sei eine Beleidigung, eine Provokation und fordert diese ‚Arroganz der Macht‘ müsse gestoppt werden.“
Es sei unbegreiflich, dass das Rathaus einen Bürgerentscheid verbieten wolle. „Das macht man nur, wenn man die Hosen voll hat, wenn man vor Angst schlottert“, sagte Ude.
Er sei nicht prinzipiell für oder prinzipiell gegen Hochhäuser, sagte Ude bei der Pressekonferenz. Es komme auf den Einzelfall an. Die Bürgerinitiative unterstütze er, weil sie einen, wie er es ausdrückte, „schlimmen Sündenfall für die Stadtentwicklung“ verhindern möchte. Denn anders als 2004 sollen die beiden 155 Meter hohen Türme nahe der Innenstadt stehen. Sie würden das Stadtbild maßgeblich verändern, glaubt Ude.
Wie wir aus früheren Berichten und Aussagen seitens des Investors wissen, hat er seit Februar diesen Jahres vom Stadtrat einen Billigungsbeschluss und sagte in der SZ vom 15. Januar; „wenn seine Hochhäuser abgelehnt werden, wird er rechtlich dagegen vorgehen.“
Foto: Visualisierung von der Donnersberger Brücke aus; © Bürgerdialog
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