Rathausumschau vom 16. Januar 2025: Anfrage – Amigobeschluss „Paketposthalle“ – sind die Sonderregelungen für den Investor gerechtfertigt?

Im Vorfeld des Billigungsbeschlusses zur Bebauung des Paketpost-Areals wurde bekannt, dass die Stadt München die Sanierungskosten der denkmalgeschützten Paketposthalle durch den Investor als Teil der Verpflichtungen nach der Sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) anerkennt.

Diese Regelung wurde offenbar in internen Runden zwischen Verwaltung, investornahen Fraktionen und dem Bauträger selbst ausgehandelt, ohne im Stadtrat oder öffentlich transparent diskutiert zu werden. Zugleich ist unklar, ob die Sanierung tatsächlich als Investition in die soziale Infrastruktur zu bewerten ist oder primär den Interessen des Investors dient.
Die genannten Sonderregelungen werfen grundlegende Fragen zur Rechtmäßigkeit und Transparenz der Entscheidungen sowie zu deren Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Sobon auf.

Darum fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. In der Vorlage zum Bebauungsplan 2147 wird eine Sobon-Arbeitsgruppe erwähnt. Auf wessen Initiative hin wurde diese gegründet? Wer waren die Teilnehmenden? Wer waren die Einladenden?
  2. Handelt es sich bei dem Deal mit dem Investor, die Sanierungskosten der Paketposthalle als Teil der Sobon-Pflichten anzurechnen, um ein illegales Kompensationsgeschäft?
  3. Wann wurde die Denkmalwürdigkeit der Paketposthalle erkannt? Wusste der Investor nichts von der Denkmalwürdigkeit, als er das Paketpostareal gekauft hat?
  4. Erhält der Investor durch diese Regelung steuerliche Vorteile?
  5. Warum wurde dieser Geheim-Deal nicht vorab transparent im Stadtrat diskutiert und öffentlich gemacht?
  6. Inwiefern sieht die Stadt die Sanierung der Paketposthalle als Investition in die soziale Infrastruktur, die eine Ausnahme von den üblichen Sobon-Vorgaben rechtfertigt?
  7. Welche rechtliche Verbindlichkeit hat die Zusage des Investors, 50 Prozent bezahlbaren Wohnraum zu schaffen? Wie wird sichergestellt, dass diese Zusage auch gilt, sollte der Investor in finanzielle Schieflage geraten oder (wie bereits mehrmals geschehen) das Areal samt Baurecht meistbietend weiterverkauft?
  8. Handelt es sich bei diesem Geheim-Deal um einen möglichen Präzedenzfall, der Investoren bei zukünftigen Projekten dazu motivieren könnte, ähnliche Forderungen zu stellen?
  9. Wenn nein, ab wie vielen Bauvorhaben, die ein Investor in München vorantreibt, gelten Hinterzimmer-Absprachen?

Initiative:
Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender (ÖDP)
Dirk Höpner, Planungspolitischer Sprecher (MünchenListe)
Nicola Holtmann, Stadträtin

Bild: Visualiosierung von der Donnersberger Brücke aus  © Robert Hölzl

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