Ärger mit dem Rundfunkzwangsbeitrag und dem BR

Ein Leser schreibt uns folgendes zum Rundfunkbeitrag:

Jetzt gibts wieder großen Ärger, weil ich an der Adresse meiner verstorbenen Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet bin.
Ich bin dort schon immer seit ich 1985 nach München gezogen bin, mit Zweitwohnsitz in Niederbayern gemeldet – daran hat
sich also nichts geändert.

Jetzt nach 10 Jahren, wo ich das Haus geerbt habe, will der Beitragsservice von mir für das Haus, in dem ich nicht wohne;
aber eben gemeldet bin, für die Jahre 2020 bis 2023 Gebühren in Höhe von 836,50 €.

Obwohl es ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2018 gibt, daß bestätigt, daß Rundfunkgebühren für den Zweitwohnsitz,
rechtswidrig sind, werde ich genötigt Gebühren mehrfach zu bezahlen. (https://www.steuergo.de/blog/rundfunkbeitrag-fuer-zweitwohnung-verfassungswidrig/)

Ich habe den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid schriftlich, mit meiner handschriftlichen Unterschrift hochgeladen
beim Beitragsservice über das zur Verfügung gestellte Formular und somit in meinen Augen rechtsverbindlich eingereicht.
Der Beitragsservice weist diesen Widerspruch, nach über 3 Monaten zurück, mit der Begründung, daß der Widerspruch
keine digitale Signatur enthält oder über eine DE-Mail-Adresse eingereicht wurde.

Wie ich durch Recherchen herausgefunden habe, ist beides mit erheblichen Mehrkosten verbunden, so fallen für eine
DE-Mail-Adresse monatlich 10 € und  zusätzlich für jede versendete Email nochmals 0,33 € an.
Im 21. Jahrhundert ist der “Beitragsservice” nicht in der Lage seine Schreiben, per Email oder zumindest
die Schreiben “per Einschreiben” zu versenden, so daß gewährleistet ist, dass die Schriftstücke auch beim Bürger ankommen und nicht in der Werbepost, die täglich in den Briefkästen ankommt, untergeht.

Ich bin gerade dabei Klage einzureichen gegen den Bayerischen Rundfunk, bzw. den Beitragsservice, unter anderem weil meine per Hand unterschriebenen Widersprüche abgelehnt wurden, mit der Begründung, sie seien nicht rechtskonform – sprich digital signiert.
Hierfür gibt es weder ein Gesetz, noch wird darauf auf der Homepage des Beitragsservices hingewiesen, es gibt dort lediglich
ein Online-Formular mit der Möglichkeit die eingescannten Schriftstücke zu übermitteln – Bestätigung wird vom Beitragsservice keine versendet!

Jetzt habe ich auch nocht erfahren, daß der Beitragsservice verlangt, daß die Bürgerinnen und Bürger für die Befreiung der Zweitwohnung einen Antrag stellen müssen. – ob dieser auch genehmigt wird?

 

Informiert bleiben?!

Münchner Zeitung

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