Rathausumschau vom 31. Märze 2023: Apple − Werkswohnungen in der Seidlstraße

Apple − Werkswohnungen in der Seidlstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 27.2.2023

Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:

Mit Schreiben vom 27.2.2023 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.

Die ÖDP/München-Liste bezieht sich auf Berichte des Bayerischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung, wonach der Haushaltsausschuss des Landtags am 1.2.2023 in geheimer (gemeint wohl: nicht öffentlicher) Sitzung beschlossen habe, sein Grundstück an der Seidlstraße 15 -19 in der Maxvorstadt nicht im Erbbaurecht zu vergeben, sondern für 251 Mio. Euro an den US-Konzern Apple zu verkaufen. Laut SZ wären dort 28.000 qm oberirdische Geschossfläche und ca. 1.500 Arbeitsplätze denkbar. Weil Hightech-Arbeitsplätze mit Personen besetzt würden, die gut verdienten und sich teure Wohnungen leisten könnten, stiegen die Mieten im Viertel voraussichtlich weiter an.

Vorbemerkung:
Die Firma Apple hat für das fragliche Grundstück am 1.7.2022 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt, mit dem das dort bestehende Gewerbebaurecht abgefragt wurde. Der Vorbescheid konnte am 6.10.2022 positiv erteilt werden.

Frage 1:
Wie viele Werkswohnungen baut Apple für die zu erwartenden geschätzt 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit diese nicht die im Viertel wohnenden Wenig- und Normalverdiener aus deren Wohnungen verdrängen?

Antwort:
Dazu liegen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine Informationen vor.

Frage 2 :
Wo, also auf welchen Grundstücken, werden diese gebaut?

Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1; auch dazu liegen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine Informationen vor.

Frage 3:
Wie viele Wohnungen stellt der Freistaat Bayern den Apple-Mitarbeitern zur Verfügung und wo?

Antwort:
Es ist nicht bekannt, ob der Freistaat Bayern Apple-Mitarbeitern Wohnungen zur Verfügung stellt.

Frage 4:
Besitzt oder besaß die Stadt München ein Vorkaufsrecht für das Grundstück?

Antwort:
Nein, es handelt sich nicht um einen Vorkaufsrechts-Fall.

Frage 5:
Welchen zusätzlichen Bedarf an Infrastruktur (u.a. Wohnungen, Kitas, Schulen, Ärzte) für diese 1.500 Mitarbeiter und ihre Familien löst diese Entwicklung aus?

Antwort:
Ein zusätzlicher Infrastrukturbedarf kann hier nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiter*innen der Firma Apple an verschiedensten Stellen im Ballungsraum München Wohnsitz finden. Weiter scheint die Anfrage zu unterstellen, dass sämtliche künftige Mitarbeiter*innen „von außen“ zuziehen und neuen Infrastrukturbedarf erzeugen. Diese Annahme dürfte auch nach Einschätzung des Referats für Arbeit und Wirtschaft an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Vielmehr unterliegt die Wirtschaft einem permanenten Wandel, der sich einer Mikroplanung in der Marktwirtschaft entziehen dürfte.

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